Welche Arbeitszeitmodelle gibt es in der Pflege?

Die Arbeitszeiten sind ein wichtiges Thema in den pflegerischen Berufen und sehr lange galt das klassische Dreischichtensystem. Aber durch neue Gesetzgebungen und allgemeine Veränderungen im pflegerischen Bereich, als auch durch Veränderungen in der Patientenstruktur und den aktuellen Möglichkeiten der nicht-stationären Pflege sind auch viel individuellere Arbeitszeitmodelle möglich.

Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?

Im stationären Bereich der Pflege galt bisher – und gilt immer noch vorwiegend – das klassische Dreischichtensystem. Frühdienst, Spätdienst und Nachtdienst. Die meisten Pflegekräfte arbeiten entweder im Wechsel zwischen Frühdienst und Spätdienst und nicht im Nachtdienst, andere arbeiten ausschließlich als Nachtwache. Grundsätzlich ist insbesondere in der Pflege auch immer eine Teilzeitbeschäftigung möglich, die für Flexibilität sorgt: 20 Stunden, 25 Stunden oder auch 30 Stunden sind immer Verhandlungssache zwischen dem jeweiligen Mitarbeiter und dem Pflegebetrieb. Im stationären Bereich ist in den meisten Einrichtungen auch ein versetzter Dienst üblich, das heißt, es gibt kurze Frühdienste von zwei bis drei Stunden während der „Stoßzeit“, ebenso kurze Spätdienste. Das heißt, in den Zeiten mit dem höchsten Arbeitsaufkommen stehen mehr Pflegekräfte zur Verfügung als in den Phasen dazwischen.
In der ambulanten Pflege werden meist nur zwei Schichten praktiziert, was in der Patientenstruktur begründet ist. Nachtdienste sind häufig gar nicht notwendig, weil die Patienten nachts entweder durch ihre Angehörigen betreut werden oder noch selbstständig genug sind, um alleine sein zu können. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Durch die zunehmenden Senioren-Wohngemeinschaften oder durch ambulant betreute Seniorenwohnungen ist auch hier zunehmend die Beschäftigung als Dauernachtwache möglich. 

Neue Arbeitszeitmodelle 

Nach einem längeren Versuch in einer Berliner Einrichtung, der relativ positiv verlief, führen viele Arbeitgeber im Pflegebereich zunehmend das Modell 7/7 ein: Die Mitarbeiter sind an 7 aufeinander folgenden Tagen für jeweils 10 Stunden im Dienst, zuzüglich 2 Stunden Pausenzeit. Bei diesem Modell gibt es praktisch betrachtet auch nur noch zwei Schichten, entweder den Tag- oder den Nachtdienst. Der Tagdienst beginnt in diesem Fall beispielsweise um 7:00 Uhr morgens und endet um 19:00 Uhr, wenn der Nachtdienst beginnt – der dann widerum um 7:00 Uhr morgens endet. Die Bewohner bzw. Patienten werden also über den gesamten Tag von den gleichen Pflegekräften betreut, es gibt keine Übergaben in der Mittagszeit, sondern nur noch morgens und abends. Nach 7 Arbeitstagen hat die Pflegekraft dann 7 Tage frei. Hier geht man von einer 35-Stunden-Woche aus und wertet diese als Vollzeit.

Der Vorteil: Die Pflegekraft arbeitet nicht mehr als 7 Tage am Stück. Wo noch die alten, bisher üblichen Dienstzeiten gelten, arbeiten Pflegekräfte in Vollzeit nicht selten 10 bis 14 Tage am Stück und haben dann lediglich 2 oder maximal 4 Tage frei. Die Folge ist natürlich, dass Pflegekräfte irgendwann erschöpft sind und krank werden. Dann bleibt oft keine andere Möglichkeit, als Mitarbeiter aus der Freizeit zu holen, die den Ausfall kompensieren. Diese haben aber in der Regel auch schon viele Diensttage am Stück hinter sich und sind dann auch irgendwann einfach nur noch erschöpft. Der Erholungsfaktor ist bei 7 freien Tagen natürlich höher als bei nur 2 oder maximal 4 Tagen.

Die Nachteile sind jedoch auch nicht von der Hand zu weisen: 10 Stunden Arbeitszeit plus 2 Stunden Pausenzeit ergibt eine Dienstanwesenheit von insgesamt 12 Stunden. Hinzu kommen die Arbeitswege zwischen Wohnung und Einrichtung. Je nach familiärer Situation ist dieses Arbeitsmodell allerdings auch nicht jeder Pflegekraft möglich. Kinder müssen betreut werden, viele Pflegekräfte haben auch noch Angehörige zu betreuen und somit ist dieses Arbeitszeitmodell eine echte Herausforderung. Selbstredend ist eine Pflegekraft in Vollzeit nach 7 Tagen mit jeweils 12 Stunden Dienstanwesenheit natürlich auch nach ein paar Tagen erschöpft und einfach müde. Für kinderlose Pflegekräfte jedoch kann dieses Modell tatsächlich eine Erleichterung bedeuten. Insbesondere in Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen kann es sogar relativ erholsam für den Mitarbeiter sein: Bei 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche wäre der Mitarbeiter nur 2 Tage (oder Nächte) im Dienst – und hätte den Rest der Woche frei. Letztlich ist das 7/7 Modell auch sehr individuell planbar. So dürfte es beispielsweise kein Problem sein, eine Teilzeitkraft mit einer 20-Stunden-Woche für 7 aufeinander folgende Tage einzuplanen – und ihr daraufhin sogar gleich drei Wochen Freizeit am Stück zu ermöglichen. Arbeitszeitmodelle wie dieses sind grundsätzlich immer individuell planbar und somit eine Frage der Absprache zwischen der Einrichtung und ihren Mitarbeitern.

Wichtig: Informiere dich vor dem Antritt einer neuen Stelle über die Arbeitszeiten und die Arbeitszeitmodelle 

Pflegekräfte wissen natürlich bevor sie in die Pflege einsteigen, dass sie in Wechselschichten arbeiten müssen, dass sie in vielen Einrichtungen sogar in drei Schichten arbeiten müssen. Sie wissen um Wochenend- und Feiertagsdienstzeiten und natürlich auch um die Tatsache, dass sie häufig viele Tage am Stück arbeiten müssen.
Aber die Dienstzeiten in der Pflege kann man durchaus flexibel gestalten, sofern man das als Arbeitgeber möchte und die Arbeitnehmer entsprechend offen mit ihren Gegebenheiten umgehen. Es ist daher ungeheuer wichtig, vor dem Antritt einer Stelle zu besprechen, wenn irgendwelche Einschränkungen vorliegen, wie sie zum Beispiel durch Kinderbetreuung oder die Pflege eigener Angehöriger entstehen kann. Pflegekräfte in stationären Einrichtungen kommen manchmal auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit und je nach regionaler Struktur haben sie vielleicht an einem Sonntag morgen keine Chance, ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Grundsätzlich kann man über alles sprechen – und das sollte man auch, und zwar vor der Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag. Die Personalleitung in einer Einrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst muss entscheiden, ob das gewünschte Arbeitszeitmodell zu den eigenen Bedürfnisesn passt, und auch, ob die Einschränkungen einer Pflegekraft in den ihr möglichen Arbeitszeiten vielleicht trotzdem machbar sind. Es sollte zum Beispiel überhaupt kein Problem sein, wenn du offen ansprichst, dass du nur Frühdienste leisten kannst, weil du während der Spätdienstzeiten keine Kinderbetreuung hast. Möglicherweise gibt es andere Pflegekraft, die am liebsten nur im Spätdienst arbeiten möchte – und so kann sich das unter Umständen sogar prima ausgleichen. Insbesondere bei Teilzeit ist ein hohes Maß an Individualität gegeben.

Welches Modell passt zu deinem Alltag?

Nur du kennst deine individuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse. Es macht wenig Sinn, eine Stelle anzutreten, bei der du vorwiegend Frühdienst leisten und schon um sechs oder um sieben Uhr anwesend sein musst, wenn dein Kind nur zwischen acht und zwölf Uhr in der Kita betreut wird. Aber vielleicht wäre es dir möglich, im Nachtdienst zu arbeiten, weil dein Partner in dieser Zeit zu Hause ist. Oder es bietet sich an, nur im Spätdienst zu arbeiten, weil dein Kind in dieser Zeit durch deine Angehörigen betreut werden kann.
Auch der eigene, biologische Rhythmus ist ein wichtiger Faktor in den Verhandlungen und Gesprächen um die individuellen Arbeitszeiten. Wenn du zu den Menschen gehörst, die erst nachts so richtig fit sind, bietet es sich vielleicht an, als Dauernachtwache tätig zu werden. Anders herum gibt es natürlich die Frühaufsteher, die sich im Frühdienst am wohlsten fühlen.

Insbesondere in der ambulanten Pflege ist ein hohes Maß an Zuverlässigkeit eine wichtige Voraussetzung, denn wenn du nicht kommen kannst, ist es umso schwieriger für den Arbeitgeber, diesen Ausfall zu ersetzen. Daher besprich mögliche Einschränkungen oder zeitliche Vorlieben gleich vorab, damit dein Arbeitgeber prüfen kann, ob er auf deine individuellen Bedürfnisse eingehen kann. Möglicherweise rennst du damit sogar offene Türen ein, weil deine Bedürfnisse die Einschränkungen eines anderen Mitarbeiters ausgleichen. Insbesondere in den Pflegeberufen ist ein hohes Maß an Individualität möglich – man muss nur reden, und zwar beizeiten.

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