Betreutes Wohnen

Versorgungsform –Betreutes Wohnen

Für die meisten Menschen, die etwas Hilfe benötigen, ist der Gedanke an die Pflege in einem Pflegeheim eine furchtbare Vorstellung, weil sie Angst haben, ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Das ist auch gut nachvollziehbar, denn wer hat schon Lust, vollkommen fremdbestimmt zu leben? Betreutes Wohnen ist eine sehr praktische Alternative zu einem Pflegeheim.

Definition

„Betreutes Wohnen“ ist aktuell unter keinem anderen Begriff bekannt. Es bedeutet, dass ein älterer Mensch in einem Wohnumfeld lebt, in dem andere ältere Menschen leben. Jeder hat eine eigene, abgeschlossene Wohnung, in der er schalten und walten kann, wie er möchte. Der Vorteil beim betreuten Wohnen ist allerdings, dass die Wohnungen alle völlig oder wenigstens weitgehend barrierefrei sind. Die meisten Häuser mit Betreutem Wohnen sind einem Pflegeheim angeschlossen und befinden sich häufig sogar auf dem gleichen Gelände. Werden pflegerische Leistungen nötig, können diese in Anspruch genommen werden. Falls keine Betreuung rund um die Uhr notwendig wird, muss nicht einmal ein Umzug ins Pflegeheim erfolgen. Viele Pflegeheime, die Betreutes Wohnen anbieten, statten ihre Wohnungen auch mit einem Hausnotrufsystem aus, und bieten auch Verpflegung und weitere Serviceleistungen an.

Bekannt ist darüber hinaus noch der Begriff „Service-Wohnen“. Auch dieses Angebot wendet sich an Senioren, beinhaltet neben der Vermietung des Apartments aber – teils sehr umfangreiche – Dienstleistungen. Pflegetätigkeiten gehören jedoch nicht dazu.

Leistungen, die erbracht werden

Die Leistungen variieren von Träger zu Träger, daher ist es wichtig, sich vorab genau zu informieren:

  • Eigene, barrierefreie Wohnung
  • Hausnotrufsystem
  • Ambulante Pflegeleistung für jeweils festgelegte Pflegestufen oder Pflegegrade
  • Hausmeisterservice

sind Leistungen, die in der Regel immer im Angebot enthalten sind.

Weitere, mögliche Leistungen sind

  • Die Möglichkeit, an Veranstaltungen des Pflegeheims teilzunehmen
  • Verpflegung, zumindest zum Mittagessen, in manchen Einrichtungen auch zu allen Mahlzeiten
  • Begleitdienste zum Arzt oder zu Behörden
  • Unterstützung in Verwaltungsangelegenheiten
  • Wöchentliche Reinigung der Wohnung
  • Wäschedienst

Kosten und Kostenträger

Sie mieten oder kaufen ein Apartment im betreuten Wohnen. Ein Kauf muss generell selbst finanziert werden.

Die Wohnungen, die an ein Pflegeheim angeschlossen sind, werden in der Regel nur vermietet. Die Miete ist durchschnittlich immer um 25 Prozent höher als der örtliche Mietspiegel – das liegt an der barrierefreien Bauweise und hängt auch mit den Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten zusammen. Die Preise sind natürlich in Relation zur Ausstattung zu sehen, zur Lage und Größe des Apartments, wie auch zum angebotenen Service. In der Regel kommen Sie für die Kosten des Betreuten Wohnens selbst auf. Wenn die eigenen Einkünfte nicht ausreichen, sind die zuständigen Sozialämter die Kostenträger.

Wenn pflegerische Leistungen erbracht werden müssen, so werden diese separat abgerechnet. In diesem Fall ist die Pflegekasse der zuständige Kostenträger. Um Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss aber eine Einstufung in eine Pflegestufe, bzw. einen Pflegegrad beantragt werden, damit die Pflegesachleistungen übernommen werden.

Was muss ich tun, um Pflegegeld für die Angehörigenpflege in Anspruch zu nehmen?

Alleine mit der Entscheidung, ihre bisherige Wohnung zu verlassen und in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens zu ziehen, steht Ihnen noch kein Pflegegeld zu. Wenn Ihr persönliches Einkommen nicht ausreicht, um die Miete für das Betreute Wohnen oder Ihren Lebensunterhalt aufbringen zu können, ist der richtige Ansprechpartner das zuständige Sozialamt. Wenn Sie Selbstzahler sind, haben Sie ohnehin die freie Entscheidung.

  • Im ersten Schritt sollten Sie sich nach entsprechenden Wohnanlagen und deren Anbietern erkundigen, sich dort jeweils beraten lassen, und die Wohnungen besichtigen.
  • Im zweiten Schritt sollten sie das Preisleistungsverhältnis vergleichen. Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, können Sie umziehen, wie es bei jeder anderen Mietwohnung auch der Fall wäre. Sie müssen im Betreuten Wohnen zwei Verträge unterschreiben: Der erste Vertrag ist Ihr Mietvertrag, bzw. beim Kauf der Wohnung Ihr Kaufvertrag. Der zweite Vertrag ist der Betreuungsvertrag.
  • Pflegegeld steht Ihnen nur zu, wenn Sie pflegebedürftig sind – oder werden. In diesem Fall stellen Sie einen Antrag auf die Einstufung in eine Pflegestufe, bzw. einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse. Sie erhalten einen Termin durch einen Gutachter, der zu Ihnen nach Hause kommt und nach Überprüfung der Sachlage die Einstufung vornimmt.

Das Pflegegeld ist allerdings nicht dazu bestimmt, die Kosten für das Betreute Wohnen zu decken, sondern um die Pflegesachleistungen damit zu bezahlen, die Sie benötigen. Die Pflegesachleistungen werden dann entweder durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht – oder, falls ihr Apartment im Betreuten Wohnen an ein Pflegeheim angeschlossen ist – durch die Pflegekräfte des Pflegeheims. Manche Häuser haben auch eigene, ambulante Pflegedienste und rechnen die Leistungen aus ihrem Betreuten Wohnen darüber ab. Das heißt aber im Umkehrschluss, dass auch Pflegebedürftigkeit vorliegen muss, auch wenn es nur geringfügiger Pflege bedarf. Sie erhalten dann das Pflegegeld in der Höhe, die Ihrer Pflegestufe, bzw. Ihrem Pflegegrad entspricht.

Tipps und Hinweise

  • Sie sollten schon vorab gut überlegen, welche Leistungen eventuell benötigt werden oder Sie sich wünschen. Ebenso sollten Sie überlegen, welche Umgebung Sie benötigen, um sich wohl zu fühlen.
  • Wenn Sie in den Suchmaschinen im Internet die Suchbegriffe „Betreutes Wohnen“ und den Namen Ihrer gewünschten Stadt eingeben, werden Ihnen normalerweise alle regionalen Anbieter angezeigt. Ist das nicht der Fall, sprechen Sie doch einfach mal das zuständige Sozialamt an. In der Regel hat man dort Listen mit Anbietern des Betreuten Wohnens, die man Ihnen aushändigen kann.
  • Bezüglich der Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie nicht nur an die Leistungen denken, die Sie aktuell benötigen – sondern auch das mit einbeziehen, was möglicherweise in Zukunft wichtig werden könnte. Sie brauchen vielleicht jetzt noch keine Pflege. Aber es ist ein beruhigender Gedanke, zu wissen, sie wird angeboten für den Fall, dass sie nötig wird. Es ist auch beruhigend zu wissen, man kann mit den Bewohnern des Pflegeheims zu Mittag essen, wenn man selbst mal nicht mehr kochen mag.
  • Vergleichen Sie gut das Preisleistungsverhältnis unterschiedlicher Anbieter.
  • Beim Abschluss Ihres Mietvertrags achten Sie unbedingt auf Kostentransparenz hinsichtlich der Nebenkosten. Diese sollten auch Bestandteil des Mietvertrags sein und nicht im Betreuungsvertrag auftauchen. Sie sollten außerdem darauf achten, dass man Ihnen die Wohnung nicht aufgrund von Eigenbedarf kündigen kann. Grundsätzlich sollten Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht garantieren lassen, sonst kann es Ihnen passieren, dass man Ihnen das Apartment kündigt, wenn plötzlich eine hohe Pflegebedürftigkeit eintritt.
  • Mit dem Träger der Betreuung schließen Sie den Betreuungsvertrag ab. Hier sollten Sie vorab klären, ob man Ihnen für den Fall der hohen Pflegebedürftigkeit einen Heimplatz zur Verfügung stellen kann. Achten Sie bitte unbedingt auf eine genaue Aufschlüsselung aller Leistungen und der Kostenstruktur.
  • Sie sollten auf keinen Fall ein Pauschalangebot unterschreiben, das sich aus Miet- und Betreuungsvertrag zusammensetzt.

Grundsätzlich ist das Betreute Wohnen eine schöne Alternative, die viele Senioren nutzen, um in der Nähe anderer Senioren zu leben, sich mit ihnen auszutauschen, nicht mehr so alleine zu sein – und trotzdem ihre Eigenständigkeit zu bewahren.