Tagespflege & Nachtpflege

Zusätzliche Leistungen: Tages- und Nachtpflege

Ein zu pflegender Angehöriger benötigt häufig Pflege und Betreuung rund um die Uhr. Vielen Angehörigen ist das nicht möglich, weil sie selbst berufstätig sind – und dies auch bleiben müssen. Die Angebote, die Angehörige entlasten können, sind vielfältig und sollten in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für persönliche „Auszeiten“, die Sie als pflegender Angehöriger benötigen, um sich selbst ein wenig Ruhe und Erholung zu gönnen. Sowohl die Tagespflege als auch die Nachtpflege können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Geregelt sind diese Formen der Entlastung für Angehörige übrigens in § 41 SGB XI.

Definition: Tagespflege

Die Tagespflege ist ein Anspruch, den pflegebedürftige Menschen haben, sofern deren häusliche Pflege nicht ausreichend geleistet werden kann. Darüber hinaus soll die Tagespflege die häusliche Pflege stärken, unterstützen und ergänzen. Tagespflege findet immer in einer teilstationären Einrichtung statt. Die Fahrten von der Wohnung bis zur Einrichtung und wieder zurück nach Hause sind (bei den meisten Anbietern) in der Leistung enthalten.

Das Konzept der Tagespflege – wann eignet sie sich?

Hinter der Tagespflege steckt ein ganzheitliches Angebot, das sowohl Angehörigen eine wertvolle Entlastung bietet, wie auch die Senioren unterstützen und stärken soll.

Aus Sicht der Angehörigen wird durch die Tagespflege die Betreuungslücke geschlossen, die sich durch die eigene Berufstätigkeit ergibt: Kaum jemand ist in der Lage, seine eigene Berufstätigkeit aufzugeben, um sich ausschließlich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern zu können. Auch angesichts der Tatsache, dass es immer mehr Alleinstehende gibt, deren Angehörige ebenso versorgt werden müssen, gewinnt die Tagespflege zunehmend an Bedeutung. Die pflegebedürftige Person wird morgens um eine festgelegte Uhrzeit zu Hause abgeholt und am Abend um eine feste Uhrzeit wieder nach Hause gebracht. Die Unterbringung über den Tag findet in einer teilstationären Einrichtung statt, in welcher man auf die individuellen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen eingehen kann. Sie erhalten nicht nur Verpflegung in Form von Frühstück, Mittagessen, sowie Kaffee und Kuchen, sondern auch Betreuung und Versorgung in allen anderen Belangen: Hilfe beim Toilettengang, soziale Betreuung und eine Förderung der noch vorhandenen Fähigkeiten. Voraussetzung ist allerdings, dass die zu pflegende Person nicht bettlägerig ist. Ein Rollstuhl hingegen ist kein Hindernis, denn Einrichtungen, die Tagespflege anbieten, müssen barrierefrei sein.

Aus Sicht der Senioren ist diese ergänzende Unterstützung zur Pflege und Betreuung mindestens ebenso wertvoll wie für die Angehörigen selbst, insbesondere, wenn sie:

  • Keine oder zu wenige soziale Kontakte haben
  • Unter kognitiven Beeinträchtigungen leiden
  • Fähigkeiten zurückgewinnen oder entwickeln möchten
  • Ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können

Während der Tagespflege werden Senioren durch Beschäftigungsprogramme nicht nur unterhalten, sondern auch in ihren Ressourcen gefördert. Zudem wird darauf geachtet, dass sie ausreichend essen und vor allem trinken: Viele Senioren spüren keinen Hunger oder Durst, insbesondere wenn eine Demenzerkrankung vorliegt. Alleine zu Hause und sich selbst überlassen, kommt es aus diesem Grund bei vielen alten Menschen zu einem Flüssigkeitsmangel, der für Orientierungslosigkeit und Verwirrung sorgt.

Darüber hinaus fühlen sich viele ältere Menschen auch sehr einsam, wenn ihnen soziale Kontakte fehlen. Auch wenn sie von ihren Angehörigen liebevoll umsorgt und betreut werden, so fehlt vielen dennoch der Austausch und das Zusammensein mit Menschen gleicher Altersgruppe. Jeder Mensch braucht Freunde, Bekannte, Menschen mit denen er – unabhängig von der Familie – seine Freizeit verbringen kann. Ist das nicht gewährleistet, reagieren viele alte Menschen mit Depressionen, Demenzerkrankungen schreiten schneller voran und sie beginnen, sich selbst zu vernachlässigen.

Die Tagespflege bietet auch nicht berufstätigen, pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine „Verschnaufpause“ einzulegen: Täglich, einmal die Woche oder auch nur an einem oder zwei Tagen im Monat. Wie oft sie in Anspruch genommen wird, kann vertraglich vereinbart werden.

Leistungen, die erbracht werden

Tagespflege wird von ambulanten Pflegediensten mit teilstationären Räumlichkeiten angeboten, aber auch von vielen Pflegeheimen, die über entsprechende Räume verfügen, welche noch genutzt werden können. Die Dauer der Tagespflege und die Häufigkeit kann mit den meisten Anbietern individuell vereinbart werden: ganztags, halbtags oder stundenweise.

Folgende Leistungen sollten enthalten sein:

  • Pflege und Betreuung (Grundpflege, Unterstützung bei den Mahlzeiten oder den Toilettengängen)
  • Beschäftigungsprogramm und Freizeitgestaltung (Singen, Spiele, Spaziergänge,   Gymnastik, gemeinsames Kochen, Ausflüge usw.)
  • Verpflegung (Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen)
  • Fahrdienst (Abholung und Rückfahrt)

Nicht alle Einrichtungen mit Tagespflege bieten einen Fahrdienst an. Nicht in allen Einrichtungen gelten die gleichen Öffnungszeiten, von diesen sind aber auch die enthaltenen Mahlzeiten abhängig. Vergleichen Sie daher bitte gut die Leistungen der Anbieter in ihrer Region.

Definition: Nachtpflege

Nachtpflege wird von stationären Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheimen angeboten, aber auch von ambulanten Pflegediensten. Die Patienten verbringen die Nacht in einer speziellen Einrichtung, die auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Ambulante Pflegedienste beschäftigen ausgebildetes Pflegepersonal, das in den Nachtstunden in der Wohnung des Patienten die Betreuung und Versorgung übernimmt.

Das Konzept der Nachtpflege – wann eignet sie sich?

Das Konzept der Nachtpflege dient der lückenlosen Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen, die von ihren Angehörigen gepflegt werden. Insbesondere die Palliativpflege bringt auch in der Nacht einen hohen Pflegeaufwand mit sich. Auch Menschen mit Demenzerkrankungen sollten nachts nicht unbeaufsichtigt sein, da sie ihre Handlungen und deren Folgen häufig nicht mehr einschätzen können. Viele Demenzkranke haben auch eine Tendenz wegzulaufen und grundsätzlich besteht hier immer die Möglichkeit der Eigen- oder Fremdgefährdung. Häufig ist auch der Wach-Schlafrhythmus umgekehrt, das heißt, ein Demenzkranker schläft tagsüber und ist in der Nacht wach. In Einrichtungen, die auf diese spezielle Problematik ausgerichtet sind, zum Beispiel durch Nachtcafés oder soziale Betreuung in den Nachtstunden, werden die pflegebedürftigen Personen liebevoll betreut und Angehörige können sich erholen. Dies ist das zweite Ziel der Nachtpflege: Angehörige brauchen ihren Schlaf, damit sie nicht selbst erkranken.

Die meisten Einrichtungen bieten folgende Leistungen im Rahmen der Nachtpflege an:

  • Fahrdienst (nicht alle Einrichtungen)
  • Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege während der Betreuungszeit
  • Verpflegung
  • Unterkunft (meist im Mehrbettzimmer)

Kosten für Tages- und Nachtpflege

Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie genau überlegen, welche Leistungen Sie benötigen. So bieten nicht alle Pflegedienste oder Pflegeheime einen Fahrdienst an. Manche Einrichtungen bieten Tagespflege an, können aber keine Nachtpflege anbieten – und umgekehrt.

Die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege setzen sich zusammen aus den Kosten für den Fahrdienst, den Kosten der Pflege und Betreuung und Investitionskosten. Letztere müssen erhoben werden für die Instandhaltung der Einrichtung und der genutzten Gegenstände und Pflegehilfsmittel. Die Kosten für die pflegerischen Leistungen sind abhängig vom Pflegeaufwand. Als Angehörige tragen Sie die Kosten selbst.

Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bereits in eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad eingestuft wurde, können die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie 125 Euro monatlich als Entlastungsbeitrag. Für den Pflegegrad 2 mit oder ohne Demenz erhalten Sie seit dem 1. Januar 2017 insgesamt 689 Euro monatlich für teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege. Für den Pflegegrad 3 erhalten Sie bereits 1298 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 5 beträgt der monatliche Entlastungsbetrag für die teilstationäre Pflege immerhin bereits 1995 Euro.

Die Leistungen können Sie bei der Pflegekasse beantragen. Denken Sie daran, dass Sie die Angebote der Tages- und Nachtpflege nicht täglich nutzen müssen: Sie können auch eine stundenweise Betreuung in Anspruch nehmen. Tagespflege können Sie genau genommen sogar für einen einzigen Tag im Monat vereinbaren, je nach Ihrem Wunsch und den finanziellen Möglichkeiten.