Ambulante Pflege

Versorgungsform – Ambulante Pflege

Im Alter das Leben genießen zu können, unabhängig zu sein – das ist der Traum wahrscheinlich aller Menschen. Dennoch kommen die Wenigsten dauerhaft um etwas Pflege und Betreuung herum. Ambulante Pflege ermöglicht Menschen mit Unterstützungsbedarf das Schalten und Walten im eigenen Zuhause – so lange es gewünscht ist.

Definition der ambulanten Pflege

Ambulante Pflege wird durch ordnungsgemäß angemeldete Pflegedienste geleistet, die mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, wie es eine stationäre Einrichtung auch tut. Um ihre Leistungen anbieten und erbringen zu können, haben ambulante Pflegedienste ein offizielles Büro, in welchem sie auch Beratungsgespräche durchführen und das auch als Ausgangsbasis für die beschäftigten Mitarbeiter gilt. Sie unterhalten einen kleinen Fuhrpark, der in der Regel aus mehreren Kleinwagen besteht, welche von den Pflegekräften genutzt werden, um die Patienten in deren Zuhause versorgen zu können. Die Pflegekräfte arbeiten im Schichtdienst, um alle Patienten zu den vereinbarten Uhrzeiten versorgen zu können.

Gängige Bezeichnungen für die ambulante Pflege sind „Pflegedienst“, „Häuslicher Pflegedienst“, Häusliche Krankenpflege oder „Häusliche Pflege“. Ambulante Pflegedienste sind sehr häufig private Unternehmen, gehören häufig aber auch zu einem öffentlichen oder caritativen Träger. Die ambulante Pflege eignet sich für alle Personen, deren Unterstützungsbedarf nicht rund um die Uhr gewährleistet sein muss oder nur von vorübergehender Dauer ist.

Leistungen der ambulanten Pflege

Ambulante Pflegedienste übernehmen alle Hilfeleistungen für einen Patienten, die auch in einer stationären Einrichtung übernommen werden. Der behandelnde Arzt kann die häusliche Krankenpflege verordnen. Man spricht hier von „Pflegesachleistungen“. Um diese als Patient in Anspruch nehmen zu können, muss vorher eine Einstufung in einen Pflegegrad durch den MDK erfolgen.

Folgende Leistungen fallen unter die Pflegesachleistungen, die ein ambulanter Pflegedienst übernehmen kann:

  • Grundpflege
  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Zu den üblichen Leistungen, die bei einem Großteil aller Patienten anfällt, zählt die Übernahme der Grundpflege. Zur Grundpflege gehören Tätigkeiten wie das Waschen, Eincremen und Ankleiden des Patienten. Weitere übliche Leistungen eines amubulanten Pflegedienstes sind das An- und Ausziehen der orthopädischen Strümpfe, die im Alter viele Menschen tragen müssen. Diese Tätigkeiten können von Pflegehelfern, auch Pflegeassistenten genannt, übernommen werden.

Darüber hinaus leistet ein ambulanter Pflegedienst natürlich auch medizinische Behandlungspflege, wenn sie erforderlich ist. Unter die medizinische Behandlungspflege fallen Tätigkeiten wie Verbandswechsel, das Messen von Blutzuckerwerten, das Verabreichen von Spritzen, wie auch das Stellen und Verabreichen von Medikamenten. Da die medizinische Behandlungspflege in Deutschland nur von examinierten Fachkräften durchgeführt werden darf, muss ein ambulanter Pflegedienst ausreichend Fachkräfte beschäftigen.

Um den immer größer werdenden Bedarf abdecken zu können, beschäftigen viele ambulante Pflegedienste schon seit einigen Jahren auch Betreuungskräfte, die eine Ausbildung nach § 87b nachweisen können. Diese übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten, zu denen auch Einkäufe zählen, das Abholen von Medikamenten in der Apotheke, wie auch ein klein wenig Beschäftigung mit dem Patienten. Grundsätzlich werden mit einem ambulanten Pflegedienst feste Zeiten vereinbart, zu denen der Patient in seinem Zuhause aufgesucht und gepflegt wird.

Sämtliche Leistungen der ambulanten Pflege sind im Sozialgesetzbuch XI geregelt (SGB XI).

Ein ambulanter Pflegedienst kann außerdem die Behandlungspflege übernehmen, die im SGB V definiert ist. Hier wird unter Behandlungspflege eine Pflege verstanden, die zeitlich begrenzt stattfindet und vom behandelnden Arzt verordnet werden kann. Sie umfasst ausschließlich medizinische Leistungen und darf daher nur durch examinierte Fachkräfte durchgeführt werden. Die Behandlungspflege kann notwendig werden, wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird, aber für einen gewissen Zeitraum weiterhin zu Hause fachgerecht medizinisch versorgt werden muss. Sie kann auch zur Verhinderung eines Krankenhausaufenthaltes vom Arzt verordnet werden.

Eine Erstverordnung ist für einen Zeitraum von 14 Tagen möglich. Wenn darüber hinaus Pflege benötigt wird, muss diese entsprechend durch den Arzt begründet werden. Zur Verhinderung eines Krankenhausaufenthaltes kann die Behandlungspflege für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen genehmigt werden.

Kann der Arzt absehen, dass sie für einen längeren Zeitraum nötig wird, schaltet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ein, um den Patienten in Pflegegrad einzustufen. Ist das geschehen, kann Behandlungspflege für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten angeordnet werden.

Die Behandlungspflege ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert .

Kosten und Kostenträger

Die Preise für die Leistungen der ambulanten Pflegedienste sind in den Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegediensten und Pflegekassen festgelegt und sind nicht in jedem Bundesland gleich. Die Pflegedienste sind verpflichtet, sich an diese Vergütungsvereinbarungen zu halten und dürfen darüber hinaus keine Leistungen mit Ihnen persönlich abrechnen.

Um Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen zu können, muss vorab durch den MDK eine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgen – daraus ergibt sich der monatliche Betrag, der zur Verfügung steht. Im Beratungsgespräch klärt der häusliche Pflegedienst mit Ihnen die Leistungen ab, die erbracht werden müssen, damit eine ordnungsgemäße Pflege gewährleistet ist. In der Regel wird der Pflegedienst so kalkulieren, dass Sie nicht aus eigener Tasche draufzahlen müssen.

Liegt noch keine Einstufung in einen Pflegegrad vor, können die Pflegekassen trotzdem Leistungen übernehmen, sofern sie vom Arzt verordnet wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie noch sehr selbstständig sind, aber ATS-Strümpfe tragen müssen – die Sie sich nicht alleine an- oder ausziehen können. Bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen, sollten Sie sich aber auf Ihrer Krankenkasse nach der Kostenübernahme erkundigen.

Wenn Sie keine ärztliche Verordnung erhalten haben und im Allgemeinen sehr selbstständig sind, aber trotzdem die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchten, zum Beispiel für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, müssen Sie diese selbst zahlen. Die Preise hierfür können sehr unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollten Sie sich von allen infrage kommenden Pflegediensten ein Angebot zukommen lassen.

Bei der Behandlungspflege nach SGB V übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die häusliche Pflege. Sie zahlen hier lediglich 10,00 Euro am Tag hinzu, wie es auch bei einem Krankenhausaufenthalt der Fall wäre. Diesen Eigenanteil müssen Sie aber maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr bezahlen.

So bekommen Sie Ihre ambulante Pflege 

  • Suchen Sie Ihren Hausarzt auf. Er stellt den Unterstützungsbedarf fest und verordnet Ihnen die entsprechenden Leistungen.
  • Falls Sie nicht wissen, in welcher Höhe die Pflegekasse Pflegesachleistungen in Ihrem Fall übernimmt, lassen Sie sich bitte vorab beraten. Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse. Falls noch keine Einstufung des Pflegegrads durch den MDK erfolgt ist, sollte dies spätestens jetzt geschehen, damit Sie die Pflegesachleistungen beantragen können.
  • Im dritten Schritt sollten Sie sich ambulante Pflegedienste in ihrer regionalen Umgebung heraussuchen. Die für Sie infrage kommenden ambulanten Dienste sollten Sie anrufen, um sich erste Informationen geben zu lassen. Möglicherweise können Sie auch gleich ein Beratungsgespräch vereinbaren. Ein Beratungsgespräch kann im Büro des Pflegedienstes stattfinden, aber man wird Sie sicher auch gerne zu Hause besuchen, wenn Ihnen das angenehmer ist.
  • Im vierten Schritt entscheiden Sie sich für einen Pflegedienst. Sie schließen einen Vertrag, in dem die Leistungen festgelegt werden, sowie die vereinbarten Zeiten, zu denen der Pflegedienst Sie aufsuchen soll.

Tipps und Hinweise

  • Nicht alle ambulanten Pflegedienste bieten die gleichen Leistungen an. Schon alleine aus diesem Grund sollten Sie mit allen Unternehmen ein ausführliches Beratungsgespräch führen, bevor Sie sich entscheiden.
  • Wenn Sie einen Vertrag mit einem Pflegedienst schließen, achten Sie bitte auf die Kündigungsfristen und die Kündigungsbedingungen.
  • Pflege ist eine Sache des Vertrauens: Sie werden natürlich drei oder vier verschiedene Pflegekräfte akzeptieren müssen, denn auch diese werden mal krank oder brauchen freie Tage. Ständig wechselnde Pflegekräfte sind aber immer ein schlechtes Zeichen und müssen von Ihnen nicht hingenommen werden.
  • Nicht jeder Pflegedienst beschäftigt Betreuungskräfte, die hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen.