Pflegegrad beantragen

Prozess der Antragstellung

Anspruch auf einen Pflegegrad hat, wer körperlich, geistig oder psychisch so beeinträchtigt ist, dass der Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann.

Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Dies kann durch einen formlosen Antrag, einen Anruf oder ein persönliches Vorsprechen erfolgen. Ist die zuständige Pflegekasse nicht bekannt, wendet man sich an seine Krankenkasse bzw. Knappschaft.

Den Antrag muss der Betroffene selbst stellen. Ist dies nicht mehr möglich, kann eine bevollmächtigte Person den Antrag stellen. Nach Beantragung erhält der Betroffene Post von seiner Pflegekasse. Hilfe beim Ausfüllen der Formulare gibt es von Pflegestützpunkten oder vom Sozialdienst des jeweiligen Pflegedienstes. Nach dem Absenden der Formulare meldet sich eine von der Pflegekasse beauftragte Institution (Medizinischer Dienst der Krankenkassen, MEDICPROOF) und vereinbart einen Ortstermin.

Vor Ort wird mittels eines Punktesystems die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen ermittelt. Die Entscheidung des Gutachters wird dem Betroffenen schriftlich zugestellt. Binnen 4 Wochen nach Eingang des schriftlichen Bescheides kann Widerspruch bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Wichtig: Wer zum Jahresende 2016 bereits eine Pflegestufe hatte, wird automatisch in das neue System übergeleitet. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig!

Tipps zur Vermeidung von Fehlern

Mögliche Fehlerquellen:

Der Betroffene und/oder der Angehörige ist nicht vorbereitet.

Besser ist es, den Betroffenen über Sinn und Zweck des bevorstehenden Gutachtertermins aufzuklären. Bitten Sie ihn, offen und ehrlich zu sein und Defizite nicht aus Scham zu verschweigen. Führen Sie für 1 bis 2 Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie, in welchem Umfang Ihr Angehöriger Hilfe bei der Alltagsbewältigung benötigt. Halten Sie alle relevanten Berichte aus Krankenhäusern, Reha o.ä. als Kopien bereit. Listen Sie Termine bei Ärzten, Physiotherapeuten etc. auf – inklusive des Zeitaufwandes für Sie.

Der Betroffene ist während des Ortstermins alleine.

Besser: Seien Sie beim Vororttermin anwesend. Ist bereits ein Pflegedienst eingeschaltet, bitten Sie eine Pflegekraft hinzu.

Defizite werden kaschiert.

Besser: Wenn der Betroffene Schwierigkeiten bei der Körperpflege hat und sich vor dem Termin bekleckert, kann dies der Gutachter ruhig sehen. Greifen Sie auch nicht helfend ein, wenn der Betroffene aufgefordert wird, Tätigkeiten vorzunehmen, bei denen er Schwierigkeiten hat (Knöpfe öffnen o.ä.). Teilen Sie dem Gutachter konkret mit, was der Betroffene kann und was nicht.

Die Beantragung wird hinausgezögert.

Stellen Sie den Antrag sofort, wenn Sie Bedarf vermuten. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich!

Antrag zur Höherstufung

Ein höherer Pflegegrad sollte umgehend beantragt werden, wenn sich der Zustand des Betroffenen verschlechtert hat und der Pflegeaufwand gestiegen ist. Wird der Betroffene in einem Pflegeheim oder durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, kann es sein, dass bereits die Mitarbeiter auf einen steigenden Pflegebedarf hinweisen. Die Antragstellung erfolgt wie bei einer Erstbeantragung.