Altersgerechtes Wohnen
Zusätzliche Leistungen – Altersgerechtes Wohnen / Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
Häusliche Pflege soll gefördert werden. Pflegebedürftige Menschen fühlen sich in ihrem eigenen Zuhause viel wohler. Sie sind motivierter, sich um ihre eigenen Belange zu kümmern und selbstständig zu bleiben. Eine Pflege zu Hause ist allerdings nicht immer möglich, weil die räumlichen Gegebenheiten es nicht zulassen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds beschlossen.
Definition
Die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sind in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Auf dieser Grundlage können die Pflegekassen Zuschüsse für notwendige Umbauten im häuslichen Umfeld in Höhe von bis zu 4000 Euro gewähren. Der Anspruch auf die finanzielle Förderung besteht ab der Feststellung des Pflegegrades 1 durch den MDK.
Leistungsinhalt – mögliche Verbesserungen
Das Ziel der finanziellen Förderung ist es, die Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen wiederherzustellen, sofern bereits Einschränkungen durch das Wohnumfeld bestehen, sie zu erhalten und schwerere Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Natürlich müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Leistung bewilligt wird:
- Die Pflege im häuslichen Umfeld ist im aktuellen Wohnumfeld nicht möglich, wird aber durch die Maßnahmen zur Verbesserung ermöglicht
- Überforderung von Pflegepersonen oder des Pflegebedürftigen selbst kann durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vermieden werden, weil sie die Pflege erleichtern.
- Selbstständigkeit wird durch die Maßnahmen gefördert und die Abhängigkeit von Pflegepersonen wird verringert.
Mögliche Verbesserungen sind alle Maßnahmen, durch welche die häusliche Umgebung des Pflegebedürftigen seinen Bedürfnissen angepasst wird und die normalerweise nicht benötigt werden, wenn keine Einschränkungen vorliegen. Das sind zum Beispiel Ein- und Umbauten in einer rollstuhlgerechten Höhe, aber auch Zuschüsse zu Treppenliften oder Aufzügen im Wohnumfeld. Weitere mögliche Verbesserungen betreffen Eingriffe in die Substanz des Wohnumfeldes, welche dauerhaft angelegt sind, wie beispielsweise der barrierefreie Umbau eines Badezimmers oder Verbreiterungen von Türen. Auch technische Hilfen werden gefördert, die sich z.B. auf den Einbau oder Umbau von Möbeln beziehen können, wie eine Einbauküche auf rollstuhlgerechte Höhe umzubauen. Grundsätzlich sind die Pflegekassen verpflichtet, den Antragsteller darüber zu informieren, dass Umbauten in einer Mietwohnung der Einverständniserklärung des Vermieters bedürfen: Diese einzuholen liegt in der Verantwortung des Pflegebedürftigen bzw. des Mieters.
Eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds kann auch der Zuschuss zum Umzug in eine Wohnung sein, sofern diese den Erfordernissen gerecht wird.
Die Bewilligung des Antrags auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen berührt übrigens nicht die Ansprüche auf Pflegehilfsmittel oder andere Leistungen, die in die Zuständigkeit eines anderen Trägers fallen, wie zum Beispiel der gesetzlichen Krankenkasse.
Wo können solche Maßnahmen durchgeführt werden?
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können nur für den eigenen Wohnbereich des Pflegebedürftigen bewilligt werden. Das bedeutet, die Zuschüsse können für die eigene Wohnung oder das eigene Haus beantragt werden. Ist der Pflegebedürftige dauerhaft bei Pflegepersonen wohnhaft, beispielsweise bei den Kindern oder Enkelkindern, können die Zuschüsse ebenfalls beantragt werden. Gleiches gilt für Seniorenwohngemeinschaften. Grundsätzlich muss der Ort, für den die Maßnahmen bewilligt werden, der dauerhafte Lebensmittelpunkt des Pflegebedürftigen sein. Es kann sich dabei auch um Wohnraum handeln, den der Pflegebedürftige erst beziehen wird, sobald die Maßnahmen abgeschlossen sind.
Ist der Pflegebedürftige in einem Seniorenheim oder einer vergleichbaren stationären Einrichtung untergebracht, werden Zuschüsse dieser Art nicht bewilligt. Das gilt auch für Umzugskosten, die bei einem Umzug in eine stationäre Einrichtung entstehen.
Der Begriff der Maßnahmen und die Höhe der Leistungen
Der Höchstbetrag der Leistung für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds liegt aktuell bei 4000 Euro. Liegen die tatsächlichen Kosten für die getroffenen Maßnahmen unter diesem Betrag, übernimmt die Pflegekasse den tatsächlichen Betrag. Übernommen werden Materialkosten, Kosten für die Durchführungsverhandlungen, sowie Arbeitslöhne und Gebühren für Genehmigungen usw. Falls Angehörige oder Bekannte die Umbaumaßnahmen ausgeführt haben, werden keine Arbeitslöhne gezahlt. Diese können aber einen eventuellen Verdienstausfall zugrunde legen und ihre Fahrtkosten nachweisen.
Die Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, lohnt sich insbesondere für Senioren-Wohngemeinschaften. Hierfür kann jeder Anspruchsberechtigte den Maximalbetrag bis zu 4000 Euro beantragen. Grundsätzlich werden in diesem Fall jedoch höchstens 16.000 Euro insgesamt bewilligt. Die tatsächlichen Kosten werden, sofern sie die Maximalbeträge nicht überschreiten, unter den Pflegekassen jedes Antragstellers gleichmäßig zur Zahlung aufgeteilt.
Reparaturen und Wartungen von wohnumfeldverbesserten Maßnahmen, die mit Zuschüssen der Pflegekasse durchgeführt wurden, muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Der Begriff der Maßnahme ist in §40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Demnach sind alle Maßnahmen, die insgesamt durchgeführt werden, um das Wohnumfeld individuell zu verbessern, als eine Maßnahme zu werten. Verschiedene Einzelmaßnahmen, die durchgeführt werden, können also durchaus an unterschiedlichen Orten in der Wohnung durchgeführt werden. Ob diese Maßnahmen im Einzelnen dann auf die Wiederherstellung der selbstständigen Lebensführung oder die Ermöglichung der häuslichen Pflege ausgerichtet sind, ist dabei irrelevant. Insgesamt betrachtet müssen alle Einzelmaßnahmen, die zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme zusammengefasst werden, häusliche Pflege und möglichst große Selbstständigkeit ermöglichen.
Der Eigenanteil
Der Zuschuss zu Maßnahmen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen liegt bei maximal 4000 Euro. Sind die tatsächlichen Kosten höher als der maximale Zuschuss, hat der Antragsteller diesen Betrag als Eigenanteil zu tragen.
Da sich Pflegebedürftigkeit und damit verbunden auch die Pflegesituation der häuslichen Pflege im Laufe der Zeit verändert, kann es durchaus sein, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes notwendig werden. Sie können in diesem Fall einen weiteren Antrag stellen. Auch für einen Folgeantrag liegt der Höchstbetrag der Leistung bei 4000 Euro.
Was muss ich tun, um wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch zu nehmen?
Im Gegensatz zu den meisten anderen finanziellen Hilfen, die Pflegebedürftige in Anspruch nehmen können, haben Sie bereits ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sofern diese nötig werden, um Ihre Eigenständigkeit zu erhalten – oder eine Pflege zu Hause überhaupt erst möglich zu machen. Sie stellen in diesem Fall einfach einen Antrag bei der Pflegekasse. Sie müssen den Antrag allerdings vorab stellen. Sind die Umbauten erst durchgeführt, können Sie hinterher nicht beweisen, dass sie notwendig waren.
Mit dem Pflegegrad 1 sind Sie noch nicht verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen. Sie können dies aber freiwillig tun. Wenn im Rahmen eines solchen Beratungsgesprächs die Empfehlung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch den Berater erfolgt und an die Pflegekasse weitergegeben wird, gilt dies bereits als Antrag.
Gleiches gilt für die Gutachten durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen im Rahmen der Feststellung eines Pflegegrads: Stellt der Gutachter fest, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nötig sind, um die Eigenständigkeit zu erhalten oder häusliche Pflege zu ermöglichen, gilt auch dies bereits als Antrag.
Tipps und Hinweise
- Die Pflegekassen haben Leistungskataloge vorliegen, an welchen sie sich orientieren müssen, um den Zuschuss zu bewilligen. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die tatsächlich das Wohnumfeld dahingehend verbessern dass die Eigenständigkeit gefördert oder die häusliche Pflege erleichtert wird. Alle Maßnahmen, die ein Wohnumfeld nur dem üblichen Standard anpassen oder es modernisieren, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
- Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem gemeinsamen Haushalt leben, lohnt es sich, die Förderbeträge für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zusammenzufassen!