Pflege im Überblick
Was Sie wissen sollten, wenn Ihre Nächsten Pflege brauchen
Der Opa, die Mutter, der Onkel…wenn im engsten Kreis Pflegebedürftigkeit entsteht, ist das für Angehörige erstmal ein Schock. Selber ist man mit Arbeit, Haushalt, Kindern ausgelastet, aber externe Hilfe holen, ist das nicht ein riesiger Akt? Und was muss man dabei überhaupt alles beachten? Was zuerst tun? Hier haben wir die wichtigste Info für Sie zusammengefasst.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die geistig, körperlich oder psychisch erkrankt oder behindert sind und ihre gewöhnlichen und alltäglich wiederkehrenden Verrichtungen auf Dauer, bzw. voraussichtlich für mindestens 6 Monate, nur mit erheblicher Hilfe bewältigen können. Dazu gehören Tätigkeiten wie die Körperpflege, die Bewältigung des Alltags und das Führen eines Haushalts.
Erster Schritt: Beantragung eines Pflegegrades
Wenn Sie merken, dass ein Angehöriger der Pflege bedarf, dann ist der erste Schritt die Beantragung eines Pflegegrades bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse. Diese kann durch einen formlosen Antrag, einen Anruf oder ein persönliches Vorsprechen erfolgen. Den Antrag muss der Betroffene selbst oder eine bevollmächtigte Person stellen.
Nach dem Absenden der Formulare meldet sich eine von der Pflegekasse beauftragte Institution (Medizinischer Dienst der Krankenkassen, MEDICPROOF) und vereinbart einen Ortstermin. Hierbei wird die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen ermittelt.
Anfang 2017 wurden die 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt, welche insbesondere die Pflegebedürftigkeit psychisch Kranker stärker berücksichtigen.
Die neuen Pflegegrade sind wie folgt:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Je nachdem, welcher Pflegegrad zugeordnet wird, kann der zu Pflegende Unterstützung in Form von Pflegesachleistungen und Pflegegeld bekommen.
Mehr Information zu Leistungen und Pflegegraden finden Sie hier.
Was sind Pflegesachleistungen und was ist Pflegegeld?
Versicherte mit einem Pflegegrad haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese beinhalten die pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Das Leistungsspektrum der häuslichen Pflege enthält körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung. Der ambulante Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Das Pflegegeld hingegen ist eine soziale Leistung, die von den Pflegekassen ausgezahlt wird. Versicherte mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn eine häusliche Pflege durch nicht professionelle Privatpersonen sichergestellt ist. Dies können Angehörige, Freunde oder auch Bekannte sein.
Das Pflegegeld wird direkt an den Versicherten ausgezahlt. Die Verteilung des Geldes an die ihn pflegenden Personen ist dem Versicherten überlassen. Das Pflegegeld ist für den Versicherten steuerfrei. Sind die pflegenden Personen Angehörige oder dem Versicherten sittlich verbunden, ist auch für sie der Betrag steuerfrei. Die Pflegenden können durch die Pflegekasse prüfen lassen, ob diese für sie Beiträge zur Unfall- und Rentenversicherung übernimmt.
Mehr Information zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld finden Sie hier.
Übersichtstabelle Pflegesachleistungen
Pflegegrad | Pflegesachleistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125,00 € |
Pflegegrad 2 | 689,00 € |
Pflegegrad 3 | 1.298,00 € |
Pflegegrad 4 | 1.612,00 € |
Pflegegrad 5 | 1.995,00 € |
Übersichtstabelle Pflegegeld
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | Anspruch auf halbjährliche Beratungsbesuche |
Pflegegrad 2 | 316,00 € |
Pflegegrad 3 | 545,00 € |
Pflegegrad 4 | 728,00 € |
Pflegegrad 5 | 901,00 € |
Stand 01.01.2017: Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II am 01.01.2017 sind die Leistungen für Versicherte mit und ohne Demenz identisch.
Wie Talea Ihnen helfen kann
Talea ist der moderne Pflegedienst, der sich zum Ziel gesetzt hat, eine höhere Lebensqualität aller Beteiligten in der Pflege zu erreichen.
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Alles aus einer Hand
Ob kostenlose Beratung, Behandlungspflege oder Gesellschaft leisten – wir helfen Ihnen und Ihren Nächsten, alle Wünsche rund um die Pflege zu erfüllen.
Wir legen bei der Pflegekraft-Auswahl besonderen Wert auf Professionalität, Warmherzigkeit und Einfühlungsvermögen. Wir prüfen unsere Pflegekräfte mit größter Sorgfalt und bilden sie stetig weiter. So sind sie bestens darauf vorbereitet, Ihren Nächsten das Leben zu erleichtern.
Zusätzlich engagieren wir uns dafür, dass sich die Kommunikation zwischen Pflegehilfen, Pflegebedürftigen und Angehörigen vereinfacht. Dank technischer Unterstützung können alle Anliegen wie z.B. die Koordination von Terminen stressfrei und schnell bearbeitet werden.
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