Hilfsmittel für Senioren

Viele Menschen wünschen sich im Alter Sicherheit aber auch Selbstständigkeit. Heutzutage gibt es genügend Hilfsmittel für Senioren, welche die Mobilität erhalten und ihnen länger einen höheren Grad an Selbstständigkeit und Sicherheit zu Hause ermöglichen.

Definition

Hilfsmittel sind mobile Hilfen für pflegebedürftige Menschen, die ihnen einen möglichst selbstständigen Umgang mit den Erfordernissen ihres Alltags ermöglichen. Es handelt sich hier um Rollatoren, Rollstühle, aber auch Toilettenstühle oder bewegliche Rampen, die für die Überwindung von Treppenaufgängen genutzt werden können.

Der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln

Hilfsmittel zeichnen sich, wie die Definition es bereits besagt, dadurch aus, dass sie mobil sind. Hilfsmittel wirken da ausgleichend und unterstützend, wo körperliche Defizite vorhanden sind, oder sie sorgen für Sicherheit, wie beispielsweise ein Hausnotruf-System. Ansprechpartner für die finanziellen Zuschüsse sind die Krankenkassen. Die von den Krankenkassen anerkannten Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.

Pflegehilfsmittel hingegen, sind Geräte, die einen festen Standort haben, wie beispielsweise ein Pflegebett, oder auch Verbrauchsgüter wie Moltex-Auflagen, Einmalhandschuhe oder Inkontinenzmaterial. Sie erleichtern die Pflege einer pflegebedürftigen Person oder ermöglichen sie überhaupt erst. Aus diesem Grund sind die Pflegekassen für die Kostenübernahme oder die Bezuschussung von Pflegehilfsmitteln zuständig. Die Voraussetzung ist eine Einstufung in einen anerkannten Pflegegrad.

Leistungen, die erbracht werden und Leistungsdauer

Damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich selbstständig bleiben und häuslich gepflegt werden können, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, die für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Mobilität, die Grundpflege und die Hauswirtschaft notwendig sind. Voraussetzung ist, dass der behandelnde Arzt den Bedarf erkennt und ein Rezept für ein Hilfsmittel ausstellt, das im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten ist. Die Leistungsdauer ist unbegrenzt, die Hilfsmittel werden solange zur Verfügung gestellt, wie sie benötigt werden. Die Leistung wird durch die Krankenkasse allerdings nur erbracht, wenn der Antrag vorab gestellt wird.

Eine Ausnahme stellen hier Hörgeräte dar: diese müssen nicht vorab genehmigt werden. Die Krankenkassen haben hierfür einen Pauschalbetrag von 1500 Euro pro Ohr festgelegt.

So kann man einen Antrag auf Hilfsmittel stellen

  • Ihr Angehöriger sollte sich von seinem Arzt ein Rezept ausstellen lassen (zum Beispiel für einen Rollator), sofern dieser den Bedarf festgestellt hat. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Hilfsmittelnummer des Hilfsmittelkatalogs, den er Arzt vorliegen hat, auf dem Rezept notiert ist. Das erleichtert die Antragstellung.
  • Im zweiten Schritt sollte dieses Rezept bei der Krankenkasse eingereicht und auf eine Genehmigung gewartet werden.
  • In der Regel empfehlen die Krankenkassen mit der Genehmigung des beantragten Hilfsmittels auch ein Sanitätshaus, wo Sie oder Ihr Angehöriger die Hilfsmittel bestellen können. Die gesetzliche Zuzahlung pro Hilfsmittel liegt bei maximal 10,00 Euro.
  • Je nachdem, ob der Zuschuss überwiesen wurde oder die Zahlungsübernahme auf der Genehmigung vermerkt ist, rechnet das Sanitätshaus direkt mit Ihnen/Ihrem Angehörigen ab – oder mit der Krankenkasse. Das Gerät wird zu Ihrem Angehörigen nach Hause geliefert und dieser erhält eine genaue Unterweisung in die Funktionen und die richtige Nutzung.

Seniorennotruf und Assistenzsysteme

Senioren, die viel Zeit alleine in ihrem Zuhause verbringen, sollten mit einem Seniorennotruf oder einem Assistenzsystem ausgestattet sein. Es ist eine Frage der Sicherheit. Nach einem Sturz oder einem krankheitsbedingten Unfall genügt das Betätigen des Notrufs und professionelle Hilfe kommt automatisch. Die kranke oder verletzte Person wird versorgt, die Angehörigen werden informiert. Bei erhöhter Gefahr werden Seniorennotrufsysteme von den Kassen übernommen, da sie ebenfalls zu den Hilfsmitteln zählen.

Aktuell sind folgende Notruf- oder Assistenzsysteme auf dem Markt erhältlich:

  • Hausnotruf
  • Mobiler Notruf
  • Senioren-Smartphones mit Notruf-App
  • Ortungssysteme für Demenzkranke
  • Warnmeldersysteme
  • Das Ambient Assisted Living System, das für Bewachung und Unterstützung im gesamten Haus sorgt, da hier mehrere Systeme raumübergreifend miteinander vernetzt sind. Die gängige Abkürzung hierfür lautet ALL.
  • Für Senioren ohne Festnetzanschluss, aber mit Internet, eignet sich der Senioren Notruf GSM. Ein eventueller Notruf wird hierbei über das Mobilfunknetz an die Notrufzentrale übertragen.
  • Das „Senioren Notruf Dect“: Ein Sender, den der Senior bei sich trägt, und ein Empfänger, der in die Steckdose gesteckt wird. Das System überträgt per Dect – innerhalb des Hauses oder der Wohnung.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Einmalhandschuhe für die Pflege, bestimmte Pflegeschäume zur Reinigung oder auch Moltex-Auflagen für das Bett werden nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen erstattet. Sie müssen nicht vorab beantragt werden. Ihr Angehöriger stellt einfach bei seiner zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf die Kostenübernahme und listet auf, welche Pflegehilfsmittel er braucht. Nach einer Prüfung durch die Pflegekasse wird der Antrag in der Regel bewilligt. In vielen Fällen erfolgt eine Prüfung durch den MDK oder eine zur Beratung zugelassene Pflegefachkraft: Wird in diesem Rahmen der Bedarf festgestellt, bewilligt die Pflegekasse das Pflegehilfsmittel natürlich. Die Pflegekassen erstatten bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel.

Hilfsmittel für Mobilität

Hilfsmittel, die gewährleisten sollen, dass der pflegebedürftige Mensch mobil bleibt, sind beispielsweise

  • Rollstühle
  • Rollatoren
  • Gehhilfen
  • Stehhilfen
  • Sitzschalen oder spezielle Sitzkissen
  • Mobile Rollstuhlrampen
  • Toilettenstühle
  • Therapeutische Geräte (Trainer für Arme oder Beine, sofern sie dazu dienen, die Mobilität zu erhalten oder wiederherzustellen)

Diese Hilfsmittel müssen vorab bei der Krankenkasse beantragt werden. Viele dieser Hilfsmittel können auch ausgeliehen werden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Pflegehilfsmittel nur vorübergehend benötigt wird.

Hilfsmittel zur Körperpflege

Hilfsmittel, die zur Körperpflege eines pflegebedürftigen Menschen benötigt werden, fördert die Pflegekasse mit einem Pauschalbetrag bis zu 40 Euro monatlich.

Unter diese Hilfsmittel fallen beispielsweise

  • Inkontinenzauflagen für Bett und/oder Rollstuhl
  • Inkontinenzmaterial
  • Pflegeschaum oder Lotion zur Reinigung oder Pflege spezieller Verunreinigungen
  • Pflegehilfsmittel zur Behandlung von Dekubitus und kleineren Wunden
  • Einmalhandschuhe

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen oder (bei Pflegegrad 1) freiwilligen Beratungsgespräche sollten Sie/Ihr Angehöriger unbedingt das Thema Hilfsmittel und Pflegemittel ansprechen. Die Fachleute können recht genaue Auskunft darüber geben, welche Hilfsmittel sich empfehlen und welche Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden sollten.