Wohngemeinschaften

Versorgungsform – Wohngemeinschaften

Wohngemeinschaften sind mitnichten nur etwas für junge Studenten. Wir dürfen nicht vergessen, dass unsere heutigen Senioren schon wieder einer ganz anderen Generation entsprungen sind: Sie sind fitter und legen großen Wert auf Eigenständigkeit. Es war nur eine Frage der Zeit, bis das Thema Senioren-Wohngemeinschaft auch auf der Gesetzesebene Beachtung fand. Warum im Alter alleine und einsam sein, wenn man doch voneinander profitieren kann?

Definition

Wohngemeinschaften für Senioren können in Eigeninitiative und von privat gegründet werden. Inzwischen gibt es aber auch Träger, die den Bedarf erkannt haben, und innerhalb des Betreuten Wohnens Wohngemeinschaften für Senioren anbieten. Darüber hinaus gibt es noch die Demenz-Wohngemeinschaften, die allerdings etwas aufwändiger in den Verantwortlichkeiten und der allgemeinen Verwaltung sind.

Leistungen, die erbracht werden

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Wohngemeinschaft für Senioren, die privat gegründet wurde, um eine ganz gewöhnliche Wohngemeinschaft. Hier dürfen keine Leistungen erwartet werden. Es gibt einen Hauptmieter, der die freien Zimmer an die anderen Bewohner der WG untervermietet. Die Küche und das Badezimmer werden gemeinsam genutzt. Das Ziel einer solchen Wohngemeinschaft ist allerdings, den Wohnraum an sich günstiger für alle Bewohner zu machen, und sich bei Bedarf gegenseitig zu unterstützen. Darüber hinaus ist es ein weiterer Grundgedanke, dass eine Einzelperson innerhalb einer Wohngemeinschaft nicht einsam ist: Die Bewohner können gemeinsam etwas unternehmen, gemeinsam kochen oder einfach mal zusammensitzen. Man hält die gemeinsam genutzten Räumlichkeiten gemeinsam sauber, ansonsten ist jeder Mitbewohner für seinen eigenen Privatbereich selbst verantwortlich. Wenn pflegerische Leistungen nötig werden, organisiert das der Versicherte selbst über einen ambulanten Pflegedienst.

Die Seniorengemeinschaften, die von Pflegediensten oder anderen Trägern gegründet werden – meist handelt es sich um Wohlfahrtsverbände – unterliegen natürlich anderen Regelungen. Die Vermietung der Zimmer und die Zusammensetzung der Mitbewohner einer Wohngemeinschaft obliegt in diesem Fall dem Träger, die Mietzahlung erfolgt an ihn. Das Pflegepersonal des Trägers begleitet die Bewohner der Wohngemeinschaft in allen Erfordernissen:

  • Grundpflege und medizinische Behandlungspflege
  • Soziale Betreuung / Organisation gemeinsamer Unternehmungen
  • Kochen, Einkaufen, Hilfe im Haushalt
  • Begleitung zum Arzt oder zu Behörden

In der Regel übernehmen pflegende Angehörige die Grundpflege selbst. Dazu gehört die Unterstützung oder komplette Durchführung der persönlichen Hygiene, wie auch das An- und Auskleiden oder der Wechsel von Inkontinenzmaterial. Es gibt jedoch Angehörige, die sich ausschließlich um die soziale Betreuung und die Verpflegung kümmern und die Grundpflege sowie eine eventuell anfallende medizinische Behandlungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchführen lassen.

Möglich ist in den Leistungen jedes Modell, aber nicht jedes Modell ist auch sinnvoll. Welche Leistungen die Angehörigen übernehmen und welche durch einen Pflegedienst durchgeführt werden sollten, hängt immer von der persönlichen Belastbarkeit der Angehörigen ab.

Kosten und Kostenträger

Eine privat organisierte Wohngemeinschaft für Senioren wird aus deren privaten Geldern finanziert, wie es in allen Wohngemeinschaften üblich ist. Jede Privatperson kann eine Wohngemeinschaft gründen. Jeder Mitbewohner erhält sein Zimmer und zahlt hierfür seinen Mietanteil. In dieser Form der Seniorenwohngemeinschaft liegen jedoch sämtliche Rechte beim Hauptmieter, da die Mitbewohner nur Untermietverträge erhalten. Jedoch können Hauptmieter und Untermieter einen Untermietvertrag abschließen, der den Untermieter ausreichend absichert. Wer als Privatperson eine Wohngemeinschaft gründen möchte, muss allerdings das Einverständnis des Vermieters einholen.

Kostenträger müssen nur einspringen, wenn die Einkünfte nicht ausreichen, um die Mietzahlung und den Lebensunterhalt durch einen einzelnen Mieter nicht aufgebracht werden können. In diesem Fall ist das Sozialamt der Kostenträger.

Wenn bei einem Mitbewohner Pflege notwendig wird, muss zunächst einmal eine Einstufung durch den MDK in einen Pflegegrad vorgenommen werden. Ansprechpartner sind die zuständigen Pflegekassen. Nach der Einstufung in einen Pflegegrad können Pflegesachleistungen und Pflegegeld beantragt werden. Kostenträger sind hierfür ebenfalls die Pflegekassen. Werden mehrere Mitbewohner pflegebedürftig, ist es ratsam, wenn sich alle pflegebedürftigen Personen der WG für einen einzigen ambulanten Pflegedienst entscheiden, der sich um alle pflegebedürftigen Mitbewohner kümmert. Der Grund liegt auf der Hand: Die Pflegekräfte betreuen innerhalb eines Haushalts gleich mehrere Bewohner und sparen nicht nur Anfahrtskosten, sondern auch viel Zeit, und können die Bewohner dadurch effizienter betreuen.

Wenn alle Bewohner, die Pflegegeld beziehen, dieses zusammenlegen, kann davon eine Präsenzkraft bezahlt werden, die sich um die sozialen Angelegenheiten der Senioren in der Wohngemeinschaft kümmert: Einkaufen, soziale Betreuung, die Organisation des Haushalts, kleinere Botengänge. Dieser Gedanke wird zusätzlich gefördert, indem jeder Mitbewohner zusätzlich 205 Euro bei der Pflegekasse beantragen kann, wenn die Wohngemeinschaft aus mindestens drei pflegebedürftigen Bewohnern besteht. Man spricht hier vom Wohngruppenzuschlag. Einen weiteren Zuschlag in Höhe von 200 Euro können Sie bei der Pflegekasse beantragen, wenn mehrere Mitglieder der Wohngemeinschaft Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.

Es ist durchaus möglich, eine Seniorenwohngemeinschaft in eine WG umzuwandeln, die durch einen Träger ambulant betreut wird. Pflege-WGs werden zusätzlich staatlich gefördert: Bis zu 16 000 Euro pro Pflege-WG zahlt der Staat, falls Umbauten zugunsten der Barrierefreiheit durchgeführt werden müssen. Auch hierfür ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner.

Was muss ich tun, um Pflegegeld für die WGs in Anspruch zu nehmen?
Pflegegelder und Pflegesachleistungen können erst beantragt werden, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt – auch wenn sie geringfügig ist.

  • Sie beantragen bei der Pflegekasse eine Begutachtung zur Einstufung in einen Pflegegrad.
  • Sobald das Ergebnis schriftlich vorliegt, können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen beantragen.
  • Wenn drei Mitbewohner der Senioren-WG ambulant gepflegt werden, steht Ihnen der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI zu. Dieser liegt aktuell bei 205 Euro im Monat und Sie können ihn ebenfalls bei der Pflegekasse beantragen.
  • Wurden bei drei Mitbewohnern bereits Pflegegeld und Pflegesachleistungen bewilligt, kann ein weiterer Zuschuss in Höhe von 200 Euro pro Person bei der Pflegekasse beantragt werden.

Demenz WG’s

In den letzten Jahren wurden immer mehr Seniorenwohngemeinschaften für Senioren mit Demenzerkrankungen gegründet. Es ist eine sehr schöne Idee, Menschen mit Demenz innerhalb einer Wohngemeinschaft unterzubringen, in welcher sie die Möglichkeit haben, so lange wie möglich selbstbestimmt zu leben – und trotzdem Betreuung zu erfahren.

Für Privatleute ist es sehr schwer, eine Wohngemeinschaft für Demenzkranke zu gründen. Die Verantwortung ist sehr groß, die Auflagen, die eingehalten werden müssen, können von einer einzelnen Person nicht gestemmt werden. Als private Initiative mit mehreren Mitstreitern oder gar als Verein ist die Gründung einer solchen Wohngemeinschaft wesentlich einfacher.

Sollten Sie nach einer solchen Wohngemeinschaft suchen, ist es gut, wenn sie regionale Träger ansprechen. Viele Wohlfahrtsverbände und privat organisierte, pflegerische Einrichtungen haben bereits entsprechende Wohngemeinschaften ins Leben gerufen. Das Positive daran ist, dass hier auch die notwendige Manpower vor Ort ist, denn diese Institutionen verfügen natürlich auch über gut qualifiziertes Fachpersonal.

WG gründen

Wenn Sie in einer sehr großen Wohnung mit mehreren freien Zimmern leben, die sich für eine Wohngemeinschaft eignet, geben Sie einfach eine Anzeige in der Tageszeitung auf – oder inserieren Sie im Internet: Sie suchen zunächst einmal Mitbewohner, die Ihnen sympathisch sind.

Das Inserat nach Mitbewohnern steht auch als erster Schritt an, wenn Sie noch nach einer geeigneten Wohnung suchen müssen – gemeinsam sind Sie stärker.
Wenn Sie es sich zutrauen, alleine vorzugehen, tun Sie das ruhig. Lassen Sie sich aber am besten vorab juristisch zu Einzelheiten des Mietrechts für Wohngemeinschaften beraten. Es bestehen insbesondere hinsichtlich des Mietvertrags mehrere Möglichkeiten, die Sie alle in Ruhe prüfen sollten.

Einigen Sie sich mit Ihren zukünftigen Mitbewohnern über ein gutes Konzept in Ihrer WG: Wer ist für was zuständig? Was wollen Sie gemeinsam unternehmen? Wollen Sie sich nur die Küche und das Badezimmer teilen, oder legen Sie Wert auf ein gemeinsames Wohnzimmer, indem Sie Zeit miteinander verbringen können?

Besprechen Sie mit Ihren zukünftigen Mitbewohner am besten auch schon vorab die Frage, wie Sie damit umgehen werden, wenn der erste von Ihnen pflegebedürftig wird. Sie sollten auch besprechen, wie Sie das Mitbestimmungsrecht gestalten möchten, wenn einer Ihrer Mitbewohner wieder auszieht – oder verstirbt. Dann muss das Zimmer normalerweise neu vermietet werden, doch nach welchen Kriterien werden Sie da gemeinsam vorgehen?
Suchen Sie eine Wohnung, die sich für eine Seniorenwohngemeinschaft eignet. Viele neue Objekte werden bereits barrierefrei gebaut.

Tipps und Hinweise

  • Lassen Sie sich beraten, wenn Sie eine Seniorenwohngemeinschaft gründen wollen – sowohl fachlich, als auch juristisch.
  • Wenn Sie nicht selbst Gründer einer WG sein möchten, erkunden Sie sich doch einfach mal bei Ihren regionalen Wohlfahrtsverbänden, ob diese Senioren-WGs unterhalten und dort eventuell eine Wohnmöglichkeit besteht.
  • Auch die Pflegekassen sind gute Ansprechpartner für eine Beratung. Die Förderung von Seniorenwohngemeinschaften ist wesentlich günstiger als Vollzeitpflege in einem stationären Pflgeheim. Entsprechend wohlgesonnen ist man auf den Pflegekassen solchen Projekten gegenüber.
  • Ein weiterer, guter Ansprechpartner für Seniorenwohngemeinschaften sind auch die Sozialämter. Auch sie sind, angesichts der hohen Einsparungen öffentlicher Gelder bei Seniorenwohngemeinschaften